Unter “Fabrikgarten” verstehen wir eine Mischung aus Urbanität und Land, aus Beton und Blumen, aus Kunst, Arbeit, Freizeit, Kultur und Sport. Die Zwischennutzung “Fabrikgarten” soll tagsüber ein Ort der Begegnung der unterschiedlichsten Interessen werden.

Leitideen

- Aus dem Quartier – für das Quartier

- Förderung von Nachbarschaft, Freiwilligenengagement und Begegnung

- Angebotserweiterung für Freizeitnutzungen für Kinder und Jugendliche

- Trainingsmöglichkeiten für Randsportarten 

- Gemeinschaftsgarten für Bienen, Schmetterlinge und auch für uns

- Natur erfahren und Verantwortung übernehmen im Hühnerhof

- Ort für Ausstellungen und kulturelle Kleinanlässe tagsüber im Freien

- Wiederbelebung eines historisch relevanten Teils der Stadt Bern

Eckdaten

Wo: Die Zwischennutzungsfläche befindet sich auf dem Gaswerkareal in der Stadt Bern im Schönau-Sandrain Quartier, gleich unter der Mobijoubrücke und in unmittelbarer Nähe zur Aare. Es handelt sich um die Fläche des ehemaligen Fabrikgartens der Ryff-Fabrik (daher kommt der Name des Projekts) und umfasst rund 2000 m2.

Der Fabrikgarten ist Teil des sich entwickelnden Gaswerkareals, auf welchem eine Überbauung geplant ist und ein urbanes Aarequartier entstehen soll.

Wer: Die Stadt Bern hat dem Quartiersleist ab 1.Mai die Fläche als Zwischennutzung zur Verfügung gestellt. Der Trägerverein Quartierleist Schönau-Sandrain hat einen Gebrauchsleihvertrag für die Zwischennutzung des Areals mit der Grundeigentümerin Immobilien Stadt Bern abgeschlossen.

Wann: Ab dem 1. Mai 2021. Die Zwischennutzung kann bis zu fünf Jahre dauern - je nach Entwicklung auf dem gesamten Gaswerkareal sogar länger.

Nutzerkonzept

- Der “Fabrikgarten” ist im Moment im Aufbau. Es ist deswegen noch nicht wirklich offen für die Öffentlichkeit. Ab dem Start wird es offen sein, wenn jemand vom Team es zwischen 6:00 - 22:00 Uhr eröffnet.

- Es gilt eine Rücksichtnahme auf Anwohnende. Dies gilt hinsichtlich jeglicher Lärmemissionen.

- Es gibt keine allgemeine Abfallentsorgung im Fabrikgarten. Alles, was hierher gebracht wird, muss auch wieder mitgenommen werden.

- Die gegenseitige Rücksichtnahme ist Voraussetzung zur erfolgreichen Zwischennutzung des Areals. Rassismus, Sexismus & Diskriminierung jeglicher Art werden auf der Brache nicht toleriert.

- Die Aufsicht von Kindern ist Pflicht und Verantwortung der Eltern oder Begleitpersonen.

-Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde.

- Die Brache wird auf eigene Gefahr und Verantwortung betreten.Der Verein Quartierleist Schönau-Sandrain und Immobilien Stadt Bern übernehmen keinerlei Haftung.

- Verstösse gegen diese Nutzungsbestimmungen bitte dem Verein Quartierleist Schönau-Sandrain melden.

Wir bedanken uns für die Einhaltung dieser Regeln und freuen uns auf eine spannende und inspirierende Zwischennutzung im “Fabrikgarten”!

Anregungen & Fragen sind willkommen. Projekte, Veranstaltungen und Installationen müssen im Vorfeld mit der Arbeitsgruppe “Fabrikgarten” abgesprochen und bewilligt werden. Bitte kontaktiert uns!